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VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
- VG Schleswig, 29.03.2017 - 12 A 1055/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
Schutzstatus syrischer Flüchtlinge
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Es ist insoweit davon auszugehen, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre syrische Staat jeden Rückkehrer pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az. 3 LB 17/16 ; ebenso Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 12.12.2016, Az. 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - , zitiert nach ). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Es ist insoweit davon auszugehen, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre syrische Staat jeden Rückkehrer pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az. 3 LB 17/16 ; ebenso Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 12.12.2016, Az. 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - , zitiert nach ). - BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Eine Verfolgungsgefahr für einen nicht verfolgt Ausgereisten und damit dessen begründete Furcht vor Verfolgung liegt vor, "wenn ihm bei verständiger, nämlich objektiver, Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatland zu bleiben oder dorthin zurückzukehren" ( BVerwG, Urt. v. 07.02.2008, Az. 10 C 33.07 - ).
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Für die Beurteilung der Frage, ob die Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG begründet ist, gilt auch bei einer erlittenen Vorverfolgung der einheitliche Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG v. 01.06.2011, Az. 10 C 25.10 - ). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Es ist insoweit davon auszugehen, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre syrische Staat jeden Rückkehrer pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az. 3 LB 17/16 ; ebenso Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 12.12.2016, Az. 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - , zitiert nach ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16
Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Allein die illegale Ausreise, die Asylantragstellung und der Auslandsaufenthalt stellen daher keine Anzeichen für politische Gegnerschaft zum syrischen Regime dar (so auch Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, Rn. 18). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30372
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Es ist insoweit davon auszugehen, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre syrische Staat jeden Rückkehrer pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az. 3 LB 17/16 ; ebenso Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 12.12.2016, Az. 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - , zitiert nach ). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30371
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Es ist insoweit davon auszugehen, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre syrische Staat jeden Rückkehrer pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az. 3 LB 17/16 ; ebenso Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 12.12.2016, Az. 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - , zitiert nach ). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30364
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Es ist insoweit davon auszugehen, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre syrische Staat jeden Rückkehrer pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az. 3 LB 17/16 ; ebenso Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 12.12.2016, Az. 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - , zitiert nach ). - VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 2 K 14.30422
Asylrecht
Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2017 - 12 A 1055/16
Eine bereits erlittene Vorverfolgung, ein erlittener bzw. drohender sonstiger ernsthafter Schaden, sind ernsthafte Hinweise darauf, dass die Furcht vor Verfolgung begründet ist bzw. ein Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass er erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 25.11.2014, Az. Au 2 K 14.30422 - ).